Allgemeine Geschäftsbedingungen hinsichtlich der gewerblichen Garantie

Die von Bigben Connected(1) kostenlos angebotene lebenslage Garantie (im Folgenden die „kommerzielle Garantie“) für jeden Kauf eines Force Glass, Force Case, Force Power und Force Play Produkt (im Folgenden „die Produkte ") ersetzt nicht, sondern ergänzt die gesetzlichen Garantien für die Konformität (Artikel L. 217-3 bis L. 217-17 des Verbrauchergesetzbuchs) und für versteckte Mängel (Artikel 1641 bis 1649 des Bürgerlichen Gesetzbuchs) für die gesamte Dauer.


Daher gilt die Handelsgarantie unbeschadet des Rechts des Verbrauchers, die gesetzliche Konformitätsgarantie und das Recht auf versteckte Mängel in Anspruch zu nehmen.


Diese Bedingungen gelten nur für die von Bigben Connected angebotene gewerbliche Garantie und berühren daher nicht die Bedingungen für die Umsetzung der gesetzlichen Garantien, wie sie in den allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verkäufers (Bigben Connected oder einem seiner autorisierten Händler) beschrieben sind.


1. Beschreibung der gewerblichen Garantie


Für Force Glass-, Force Case- und Force Power-Produkte: Die Bigben Connected Commercial-Garantie deckt alle Material- und Herstellungsfehler der Produkte im Rahmen des normalen Gebrauchs und in Übereinstimmung mit den Anweisungen ab.


Die einzige Verpflichtung von Bigben Connected im Rahmen dieser gewerblichen Garantie besteht darin, jedes vom Käufer zurückgegebene Produkt mit einem nachgewiesenen Material- oder Herstellungsfehler zu ersetzen. Wenn der Ersatz nicht angemessen verfügbar oder möglich ist, erstattet Bigben Connected das betreffende defekte Produkt.


Für Force Play-Produkte: Die lebenslange Garantie von Bigben Connected deckt den Verlust oder Diebstahl von nur einem der beiden (Headset oder Handelsname des Produkts), aus denen das Produkt besteht.


Die einzige Verpflichtung von Bigben Connected im Rahmen dieser gewerblichen Garantie besteht darin, das verlorene oder gestohlene Produkte (Headset oder Handelsname des Produkts) vom Käufer zu ersetzen. Wenn der Ersatz nicht angemessen verfügbar oder möglich ist, erstattet Bigben Connected den betreffenden (Headset oder Handelsname des Produkts) Artikel.


Vorbehaltlich die hierin zum Ausdruck gebrachten Vorbehalte und Bedingungen kommt die gewerbliche Garantie jedem Einzelkäufer zugute, der nicht im Rahmen einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handelt (im Folgenden der „Käufer“).


Die gewerbliche Garantie ist persönlich und erfordert eine vorherige Registrierung auf der Bigben Connected-Website unter den in Punkt 5 unten angegebenen Bedingungen.


Die gewerbliche Garantie gilt nur für neue Produkte, die von Bigben Connected oder einem seiner autorisierten Händler/Einzelhändler erworben wurden. Es wird darauf hingewiesen, dass Produkte, die von Händlern oder Einzelhändlern gekauft wurden, die die Etiketten und/oder Identifikationsnummern entfernen oder ändern, als nicht autorisiert gelten. Als nicht autorisiert gelten auch Produkte, die von nicht autorisierten Händlern gekauft wurden. Für diese Produkte gilt keine gewerbliche Garantie, sofern ihre Echtheit nicht verifiziert werden kann.


2. Räumlicher Geltungsbereich der gewerblichen Garantie


Diese gewerbliche Garantie gilt nur innerhalb des Gebiets der Europäischen Union für ein Produkt, das in einem Mitgliedsland der Europäischen Union gekauft und verwendet wird.


3. Dauer der kommerziellen Garantie


Für Force Glass Force Case- und Force Play-Produkte: Die kommerzielle Garantie gilt lebenslang, d. h. für die Lebensdauer des Käufers und solange das Gerät, dessen Zubehör das Produkt ist, vom Hersteller vermarktet wird. Wenn die Vermarktung des Geräts, dessen Zubehör das Produkt ist, eingestellt wird, bleibt die kommerzielle Garantie für einen Zeitraum von drei Jahren ab dem Datum dieser Einstellung der Vermarktung in Kraft.


Für Force Power-Produkte: Die Dauer der für das Produkt geltenden gewerblichen Garantie beträgt 24 Monate ab dem Kaufdatum, wie durch die Kaufrechnung oder Quittung des Käufers bestätigt.


4. Einschränkung der Umsetzung der kommerziellen Garantie


Die Umsetzung der gewerblichen Garantie ist für alle Produkte auf einmal beschränkt


pro Kalenderjahr, ohne mögliche Verschiebung von einem Jahr auf ein anderes im Falle der Nichtinanspruchnahme der gewerblichen Garantie während eines Kalenderjahres.


5. Aktivierungsbedingungen der kommerziellen Garantie


Um von der gewerblichen Garantie profitieren zu können, muss der Käufer das Produkt zuerst unter der Adresse https://warranty.force-mobility.fr innerhalb von dreißig Tagen nach dem Kaufdatum des letzteren registrieren, wie auf seinem Kauf angegeben Rechnung, gemäß dem unten beschriebenen Verfahren:


- Gehen Sie zur Adresse https://warranty.force-mobility.fr und klicken Sie auf die Schaltfläche „Konto erstellen“;


- Füllen Sie das Formular aus und klicken Sie auf die Schaltfläche „Registrierung abschließen“;


- sich mit der Kaufrechnung des Produkts mit seinem Konto verbinden;


- Registrieren Sie das Produkt, indem Sie auf die Schaltfläche „Produkt hinzufügen“ klicken;


- Füllen Sie die erforderlichen Felder aus.


Nach der Registrierung erscheint das Produkt im Abschnitt „Erklärte Produkte“.


6. Umsetzungsbedingungen der gewerblichen Garantie


Während der Laufzeit dieser kommerziellen Garantie kann der Käufer die Umsetzung der kommerziellen Garantie anfordern, indem er sich in sein Konto auf der Website https://warranty.force-mobility.fr einloggt und das unten beschriebene Verfahren befolgt:


Beschreiben Sie das Verfahren


Anschließend wird eine E-Mail mit der Bestätigung der Berücksichtigung der Anfrage an den Käufer versandt.


Innerhalb von 30 Tagen nach Übermittlung der Anfrage des Käufers auf der Website https://warranty.force-mobility.fr informiert Bigben Connected den Käufer per E-Mail über seine mögliche Zustimmung zur Übernahme der Verantwortung im Rahmen der gewerblichen Garantie und weist darauf hin ihm gegebenenfalls das einzuhaltende Verfahren.


Im Rahmen der gewerblichen Garantie gehen die Versandkosten zu Lasten des Käufers.


Daher:


- Im Rahmen der kommerziellen Garantie für Force Play-Produkte: Bigben Connected versendet den Ersatz (Kopfhörer oder Handelsname des Produkts) nach Zahlungseingang der Versandkosten durch den Käufer gemäß den in e -Mail-Vereinbarung zur Übernahme der Verantwortung.


- Im Rahmen der gewerblichen Garantie für Force Case-, Force Glass- und Force Power-Produkte: Der Käufer sendet das defekte Produkt auf eigene Kosten und Gefahr an die Adresse zurück, die vom Kundendienst während des Verfahrens angegeben wird, begleitet von die RMA-Nummer (Return Material Authorization Number), die ihm zuvor mitgeteilt wurde.


Dem Käufer wird empfohlen, das Produkt per Einschreiben oder Sendungsverfolgung an Bigben Connected zurückzusenden und den Versandnachweis aufzubewahren. Nach Erhalt dieser Rücksendung wird Bigben Connected innerhalb von zehn Tagen und auf eigene Kosten das Ersatzprodukt an den Käufer senden.
Mehr zu diesem AusgangstextFür weitere Übersetzungsinformationen ist ein Ausgangstext erforderlich
Feedback geben
Seitenleisten


7. Gewerbliche Gewährleistungsausschlüsse


Diese kommerzielle Garantie deckt keinen der folgenden Fälle ab:


(1) regelmäßige Wartung und Austausch der Produkte aufgrund normaler Abnutzung;


(2) Schäden oder Defekte, die aus der Verwendung, dem Betrieb oder der Handhabung des Produkts resultieren, die nicht dem normalen persönlichen oder privaten Gebrauch entsprechen;


(3) Schäden oder Veränderungen, die durch unsachgemäßen Gebrauch verursacht wurden, einschließlich Handhabung, die zu physischen, ästhetischen oder oberflächlichen Schäden oder Veränderungen am Produkt führte, Verwendung des Produkts, die nicht seinem beabsichtigten Zweck oder der mitgelieferten Gebrauchsanweisung entspricht Produkt, Wartung des Produkts, das nicht den mit dem Produkt gelieferten Anweisungen entspricht, Verwendung des Produkts, das nicht den technischen oder Sicherheitsnormen oder -bestimmungen entspricht, die in dem Land gelten, in dem es verwendet wird;


(4) Schäden oder Modifikationen verursacht durch:


- Verwendung des Produkts mit Zubehör, Peripheriegeräten und anderen Produkten, deren Art, Zustand und Standards nicht den Anforderungen von Bigben Connected entsprechen;


- Reparaturen, die von nicht von Bigben Connected autorisierten Personen durchgeführt oder versucht wurden;


- Modifikationen oder Anpassungen, die ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Bigben Connected vorgenommen wurden, einschließlich Upgrades des Produkts über die im Benutzerhandbuch beschriebenen Spezifikationen oder Funktionalitäten hinaus oder Modifikationen am Produkt, damit es den technischen oder Sicherheitsstandards auf nationaler oder lokaler Ebene entspricht Kraft in anderen Ländern als denen, für die das Produkt ursprünglich entwickelt und hergestellt wurde;


- Fahrlässigkeit;


- Unfälle, Feuer, Flüssigkeiten, chemische Produkte, andere Substanzen, Überschwemmungen, Vibrationen, übermäßige oder unzureichende Hitze, Strahlung, elektrostatische Entladungen, einschließlich Blitzschlag, andere äußere Kräfte und Einwirkungen;


- mangelnde Wartung;


- Mängel, die während des Transports vom oder zum Käufer auftreten;


(5) Produkte, deren Seriennummer geändert wurde oder verschwunden ist;


(6) Mängel aufgrund der Nichteinhaltung der allgemeinen Versorgungsspannung des Produkts;


(7) Nicht authentische Produkte


8. Zusätzliche Informationen und Kundenservice


Für weitere Informationen kann der Käufer auf die Produktdokumentation verweisen, die auf der verfügbar ist
Website https://www.force-mobility.fr/ oder wenden Sie sich an den Kundendienst von Bigben Connected:



- im Internet: https://www.force-mobility.fr/contact/


- per E-Mail: (außerhalb der Garantieakte): service-clients@force-mobility.fr


9. Wechselwirkung zwischen den gesetzlichen Gewährleistungen und der gewerblichen Gewährleistung


Abgesehen von der für Force Play-Produkte spezifischen kommerziellen Garantie, die Verlust und Diebstahl abdeckt, ermöglicht die von Bigben Connected angebotene kommerzielle Garantie dem Käufer, wie im Rahmen der gesetzlichen Garantien, den Ersatz eines defekten Produkts direkt von Bigben Connected zu erhalten.


Wenn der Käufer ein defektes Produkt von einem autorisierten Bigben Connected-Händler/Einzelhändler erworben hat, hat der Käufer die Wahl zwischen:


Anforderung des Ersatzes des Produkts vom Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Garantien (Konformität und versteckte Mängel); Ersatz für Bigben Connected im Rahmen der gewerblichen Garantie. Wenn der Käufer ein defektes Produkt direkt von Bigben Connected erworben hat, ist Bigben Connected gegenüber dem Käufer an die gesetzlichen Gewährleistungen und die Handelsgarantie gebunden. Dem Käufer wird in diesem Fall empfohlen, vorrangig die für ihn günstigeren gesetzlichen Gewährleistungen (Übernahme sämtlicher Versandkosten durch den Verkäufer) in Anspruch zu nehmen.


10. Haftungsbeschränkungen


Im Rahmen dieser kommerziellen Garantie und vorbehaltlich der oben genannten Umsetzungsbedingungen ist Bigben Connected allein verpflichtet, das Produkt durch ein identisches Produkt oder ein Produkt mit gleichwertigen Funktionen oder, falls die eine oder andere dieser Optionen implementiert wird, zu ersetzen nicht möglich ist, dem Käufer eine Rückerstattung des Kaufpreises des Produkts anzubieten. Andererseits kann Bigben Connected unter keinen Umständen für den Ersatz von indirekten oder immateriellen Schäden haftbar gemacht werden, wie z. B. Verluste oder Verschlechterungen im Zusammenhang mit dem Produkt, finanzielle Verluste, entgangene Gewinne, Einkommen, Daten, Genuss oder Nutzung des Produkts oder damit verbundene Produkte, indirekte oder versehentliche Verluste oder Schäden.


11. Verbraucherrechte


Vollständiger Wortlaut der einschlägigen Artikel des Verbrauchergesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Bezug auf die gesetzlichen Garantien, an die der Verkäufer einer Ware gebunden ist:


Artikel L217-4 des Verbrauchergesetzbuchs:


Die Ware ist vertragsgemäß, wenn sie insbesondere ggf. folgende Kriterien erfüllt:


1° Es entspricht der Beschreibung, Art, Menge und Qualität, insbesondere im Hinblick auf Funktionalität, Kompatibilität, Interoperabilität oder sonstige im Vertrag vorgesehene Eigenschaften;


2° Es ist für jede vom Verbraucher gewünschte besondere Verwendung geeignet, die dem Verkäufer spätestens zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bekannt gegeben und von diesem akzeptiert wurde;


3° Es wird mit allen Zubehörteilen und Installationsanweisungen geliefert, die bereitgestellt werden müssen




vertragsgemäß;


4° Es wird vertragsgemäß aktualisiert.


Artikel L217-5 des Verbrauchergesetzbuchs:


I.- Zusätzlich zu den Kriterien der Vertragskonformität ist die Ware konform, wenn sie die folgenden Kriterien erfüllt:


1° Es ist für die Verwendung geeignet, die normalerweise von einer Ware der gleichen Art erwartet wird, gegebenenfalls unter Berücksichtigung aller Bestimmungen des Rechts der Europäischen Union und des nationalen Rechts sowie aller technischen Normen oder, in Ermangelung solcher technischer Normen, Verhaltenskodizes, die für den betreffenden Sektor gelten;


2° Gegebenenfalls hat es die Eigenschaften, die der Verkäufer dem Verbraucher in Form eines Musters oder Modells vor Vertragsschluss präsentiert hat;


3° Gegebenenfalls werden die darin enthaltenen digitalen Elemente gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses verfügbaren neuesten Version bereitgestellt, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren;


4° Gegebenenfalls wird es mit allem Zubehör geliefert, einschließlich der Verpackung und der Installationsanleitung, die der Verbraucher berechtigterweise erwarten kann;


5° Gegebenenfalls werden die Aktualisierungen bereitgestellt, die der Verbraucher gemäß den Bestimmungen von Artikel L. 217-19 berechtigterweise erwarten kann;


6° Es entspricht der Menge, Qualität und anderen Merkmalen, einschließlich hinsichtlich Haltbarkeit, Funktionalität, Kompatibilität und Sicherheit, die der Verbraucher unter Berücksichtigung der Art der Ware und der Art der Ware berechtigterweise erwarten kann öffentliche Äußerungen des Verkäufers, einer in der Transaktionskette vorgelagerten Person oder einer in ihrem Namen handelnden Person, einschließlich in der Werbung oder auf der Kennzeichnung.


II. - Der Verkäufer ist jedoch nicht an die im vorstehenden Absatz genannten öffentlichen Erklärungen gebunden, wenn er nachweist:


1° Dass er sie nicht kannte und rechtmäßig nicht in der Lage war, sie zu kennen;


2° dass zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die öffentlichen Erklärungen unter vergleichbaren Bedingungen wie die ursprünglichen Erklärungen berichtigt worden waren; oder


3° Dass die öffentlichen Äußerungen die Kaufentscheidung nicht beeinflusst haben können.


III. - Der Verbraucher kann die Konformität nicht bestreiten, indem er sich auf einen Mangel in Bezug auf eine oder mehrere besondere Eigenschaften der Waren beruft, von denen er ausdrücklich darauf hingewiesen wurde, dass sie von den in diesem Artikel festgelegten Konformitätskriterien abweichen, eine Abweichung, der er ausdrücklich und gesondert zugestimmt hat bei Vertragsabschluss.


Artikel L217-12 des Verbrauchergesetzbuchs:


Der Verkäufer darf auf Wunsch nicht nach der Wahl des Verbrauchers vorgehen


die Einhaltung unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, insbesondere im Hinblick auf:


1° Der Wert, den die Ware ohne Vertragswidrigkeit hätte;


2° die Bedeutung der Vertragswidrigkeit; und


3° Die eventuelle Möglichkeit, sich ohne größere Unannehmlichkeiten für den Verbraucher für die andere Wahl zu entscheiden.


Der Verkäufer kann die Herstellung des vertragsgemäßen Zustands verweigern, wenn dies unmöglich oder mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist, insbesondere im Hinblick auf 1° und 2°.


Wenn diese Bedingungen nicht eingehalten werden, kann der Verbraucher nach Mahnung die zwangsweise Sachleistung der ursprünglich beantragten Lösung gemäß Artikel 1221 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs anstreben.


Jede Weigerung des Verkäufers, nach Wahl des Verbrauchers vorzugehen oder die Ware in vertragsgemäßen Zustand zu bringen, muss schriftlich oder auf einem dauerhaften Datenträger begründet werden.


Artikel L217-16 des Verbrauchergesetzbuchs:


In den in Artikel L. 217-14 genannten Fällen teilt der Verbraucher dem Verkäufer seine Entscheidung mit, den Vertrag zu kündigen. Er sendet die Ware auf Kosten des Verkäufers an diesen zurück. Der Verkäufer erstattet dem Verbraucher den gezahlten Preis und erstattet alle anderen im Rahmen des Vertrags erhaltenen Vorteile.


Betrifft die Vertragswidrigkeit nur bestimmte im Rahmen des Kaufvertrags gelieferte Waren, hat der Verbraucher das Recht, den Vertrag für alle Waren zu kündigen, auch für diejenigen, die nicht unter dieses Kapitel fallen, wenn vernünftigerweise nicht erwartet werden kann, dass er nur die behält konforme Ware.


Für die in Artikel L. 217-1 II, Provi